5. Juli 2019, 09:35

Drohne unerlaubt verwendet

Bild: pixabay
Weil sich Bewohner durch eine Drohne beobachtet fühlten, verständigten diese die Polizei. Diese stellte bei den Eigentümern einige Verstöße gegen geltendes Recht fest und klärten die Eigentümer über die Rechtliche Situation auf.

Auf Grund des schönen Wetters hatte sich ein Ehepaar in ihre Pool in der Vogteistraße am 03.07.2019 gegen 19.25 Uhr aufgehalten. Hierbei fiel ihnen eine weiße Drohne auf, die für mehrere Minuten über ihrem Anwesen stand und auch filmte.
Durch den Geschädigten wurde die Drohne bis zu einer Personengruppe von zwei Männern im Alter von ca. 30 und 45 Jahren und einer Frau, ca. 30 Jahre alt verfolgt, die sich in der Nähe aufgehalten hatten.

Grundsätzlich gilt für Drohnen ab 0,25 kg eine Kennzeichnungspficht mit Name und Adresse des Eigentümers. Ab 2 kg muss außerdem ein Kenntnisnachweis vorgelegt werden. Außerdem ist es verboten, seine Drohne über Wohngrundstücken, Menschansammlungen oder Einsatzorten der Polizei und Rettungsdiensten aufsteigen zu lassen. Auch das Fertigen von Bildern und Videos ohne die Zustimmung der aufgezeichneten Personen ist eine Straftat.