9. Februar 2022, 13:15

Impfzentrum bereitet Impfungen mit Novavax vor

Symbolbild Bild: pixabay
Voraussichtlich ab dem 21. Februar können im Landkreis Dillingen die ersten Impfungen mit dem seit 20. Dezember 2021 in der EU für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Impfstoff von Novavax verabreicht werden.

Derzeit arbeitet das Impfzentrum in enger Abstimmung mit dem Landratsamt an der Umsetzung des vom Freistaat Bayern vorgegebenen Konzeptes. So hat die Gesundheitsministerkonferenz erst vor wenigen Tagen beschlossen, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten zu verimpfen. Deshalb wird das Impfzentrum des Landkreises Dillingen zeitnah mit den entsprechenden Einrichtungen Kontakt aufnehmen, um den jeweiligen Bedarf zu ermitteln. Bei Bedarf werden mobile Impfteams des Impfzentrums Novavax-Impfungen sowohl in den Einrichtungen vor Ort als auch an den festen Impfstandorten im Landkreis an den priorisierten Personenkreis anbieten.

Freigabe für Gesamtbevölkerung ab 21. März denkbar

Grund für diese Vorgehensweise ist, dass die Lieferung des Impfstoffes von Novavax aufgrund des zunächst erwarteten begrenzten Lieferumfangs bis auf weiteres ausschließlich an die Impfzentren zur prioritären Verimpfung an den genannten Personenkreis erfolgt, wobei die Impfzentren zu diesem Zweck den Impfstoff auch an niedergelassene Arztpraxen, Krankenhäuser, Betriebsärzte und Apotheken abgeben können.

Sobald der Bedarf nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Novavax bei den betroffenen Beschäftigten in den genannten priorisierten Einrichtungen rückläufig ist, kann die Priorisierung aufgehoben und der Impfstoff für die Verimpfung an die Gesamtbevölkerung frei gegeben werden. Davon ist Stand heute spätestens ab 21. März 2022 auszugehen.

Großer Andrang auf Novavax möglich

Das Impfzentrum geht von entsprechenden Anfragen zu dem sogenannten Totimpfstoff aus. Dies belegen entsprechende Nachfragen, vor allem auch aus dem Gesundheitsbereich, beim Impfzentrum. Totimpfstoffe – oder inaktivierte Impfstoffe – enthalten entsprechend ihrer Bezeichnung nur abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können, oder auch nur Bestandteile der Erreger. Lebendimpfstoffe hingegen enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitserreger, die jedoch so abgeschwächt wurden, dass sie die Erkrankung selbst nicht auslösen. Dazu gehören z. B. die Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffe. Der Impfstoff der US-Firma Novavax, Nuvaxovid (NVX-CoV2373) wird oft als Totimpfstoff bezeichnet, ist aber genauer gesagt ein Protein-Impfstoff. Ein Proteinimpfstoff enthält Coronavirus ähnliche Partikel, auf die das Immunsystem reagiert. Anders als bei den zugelassenen mRNA- und Vektor-Impfstoffen wird damit das Corona-Protein bzw. ein ähnliches Protein nicht erst durch körpereigene Zellen angeregt.

Aufgrund seiner Bauweise kann der Impfstoff von Novavax auch bei den Personen Akzeptanz finden, die wegen der teilweisen Neuartigkeit der bisher zugelassenen Impfstoffe noch impfskeptisch sind. Die Ständige Impfkommission hat sich am 3. Februar 2022 für die Corona-Impfung mit diesem Vakzin für Menschen ab 18 Jahren ausgesprochen.

Nachweis für Zugehörigkeit zur priorisierten Gruppe notwendig

Die Verteilung des Impfstoffes von Novavax erfolgt im Freistaat Bayern zunächst auf die Regierungsbezirke nach deren Bevölkerungsanteilen und dort auf die einzelnen Impfzentren nach deren Vorbestellung.

Das Impfzentrum weist darauf hin, dass nach der Konzeption des Freistaats Bayern die erforderliche Berechtigung, also die Zugehörigkeit zum priorisierten Personenkreis, grundsätzlich durch Nachweis, der vom jeweiligen Arbeitgeber ausgestellt wurde, glaubhaft gemacht werden muss. (pm)