3. Juni 2022, 08:41

Landratsamt lockert Corona-Maßnahmen

Bild: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Das Landratsamt Dillingen lockert ab 7. Juni seine Corona-Einschränkungen. Dabei entfällt u. a. die Maskenpflicht innerhalb des Landratsamtes und den entsprechenden Außenstellen.

Ab Dienstag, 07.06.2022, kehrt das Landratsamt zu den üblichen Öffnungszeiten zurück. Anlass für die Entscheidung sind die weiter rückläufigen Corona-Zahlen. Die Öffnungszeiten des Landratsamtes sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de im Bereich Landkreis & Bürgerservice veröffentlicht. Im Sinne einer reibungslosen Sachbearbeitung und möglichst kurzer Wartezeiten wird ungeachtet der generellen Öffnung des Landratsamtes für den Besucherverkehr weiterhin um eine vorherige Terminabsprache beim zuständigen Sachbearbeiter gebeten.

Zulassungsstelle setzt auf Online-Terminvereinbarung

In der Kfz-Zulassungsstelle sollte auch zukünftig vorzugsweise die kürzlich eingeführte Online-Terminvereinbarung genutzt werden. Die Nutzung des Systems hat aus den Erfahrungen der zurückliegenden Wochen zur Reduzierung der Wartezeiten und zur Beschleunigung der Sachbearbeitung in der Kfz-Zulassungsstelle geführt. Wohl auch aus diesem Grund wird das System erfreulich gut angenommen. Zu finden ist die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-dillingen.de/onlinedienste-der-kfz-zulassungsstelle.

Keine Maskenpflicht mehr im Landratsamt 

Zum Besuch des Corona-Testzentrums ist weiterhin zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Ab Dienstag, den 07.06.2022, entfällt am Landratsamt und seinen Außenstellen zudem die FFP2-Maskenpflicht. Die Dienstgebäude können mit Ausnahme des Corona-Testzentrums in der Weberstraße 14 ohne Mund-Nasen-Schutz besucht werden. Dennoch empfiehlt das Landratsamt bei einem Amtsbesuch weiterhin eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen, insbesondere wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In der Corona-Teststation sowie bei Untersuchungen durch das Gesundheitsamt gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. (pm)