3. Mai 2022, 09:49

Covid 19 - Diese Erleichterungen gelten seit dem 1. Mai

Bild: pixabay
Durch die Änderung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es auch im Landkreis Dillingen neue Erleichterungen für Schulen und Kindertagesbetreuungen.

Vor dem Hintergrund der aktuell weiterhin hohen Infektionszahlen hat die Bayerische Staatsregierung die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 28.05.2022 verlängert. Gleichzeitig wurden für die Schulen und die Kindertagesbetreuung ab dem 01.05.2022 folgende Erleichterungen beschlossen:

  • In den Schulen fallen alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
  • Ebenso fallen alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist auch hier wieder ohne Einschränkungen möglich.

Angesichts der im bayernweiten Vergleich nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen im Landkreis hält Landrat Leo Schrell die aktuell gültigen Empfehlungen in Bezug auf das freiwillige Tragen von Masken, freiwillige Kontaktbeschränkungen und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln bis auf Weiteres für dringend angebracht und bittet die Bevölkerung, weiterhin um die notwendige Sensibilität im Umgang mit dem Corona-Virus. "Denn nur so ist eine Eindämmung des immer noch auf hohem Niveau befindliche Infektionsgeschehens und kurz- bis mittelfristig eine Trendumkehr hin zu einer dauerhaft niedrigen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis möglich", so der Landrat.