23. März 2022, 10:57

Covid-19: Diese Regeln gelten seit dem 19. März

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Die Bayerische Staatsregierung hat erneut die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Diese Erleichterungen und Regeln gelten deshalb seit dem 19.03.2022 im Landkreis Dillingen.

Maskenpflicht

Die allgemeinen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben grundsätzlich unverändert bestehen. Maskenstandard bleibt somit die FFP2-Maske.

Maskenpflicht in der Schule

Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten künftig in denjenigen Schulen, in denen regelmäßige PCR-Pool-Testungen stattfinden. Die Maskenpflicht am Platz entfällt dort stufenweise. In einem ersten Schritt ist in den Schulen seit Montag, 21. März 2022, die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz für die Grundschulstufe sowie an Förderschulen entfallen. In einem zweiten Schritt entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz ab Montag, 28. März 2022, dann auch für die 5. und 6. Klassen.

In den Schulen und Kitas wird auch weiterhin im bisherigen Umfang regelmäßig getestet. Bei einem Infektionsfall besteht zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime.

2G plus, 2G, 3G

Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus,  also die Regelungen zu 2Gplus, 2G oder 3G bleiben im schon bisher geltenden Umfang aufrechterhalten. Dies gilt beispielsweise in Diskotheken (2G plus), bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich (2G), in Zoos (2G), auf Messen und Kongressen (2G), bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (2G), in Gastronomie und im Beherbergungswesen (3G), in Hochschulen und im Bildungsbereich (3G). In diesen Bereichen wird außerdem die bislang nach Bundesrecht geltende Testnachweispflicht für die ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten landesrechtlich fortgeführt, soweit diese Kundenkontakt haben. Für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.

Entfallende Regelungen

Aufgrund der nunmehr geltenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und Konsumverbote sowie die Verpflichtung zu festen Gruppen in Kitas.

Landrat Leo Schrell bittet die Bevölkerung ungeachtet dessen aufgrund der aktuell im Landkreis sehr hohen und in den letzten Tagen nochmals gestiegenen Infektionszahlen, sich weiterhin vorsichtig und umsichtig zu verhalten. Daneben ruft der Landrat zum wiederholten Male die Bevölkerung auf, die Impfangebote im Landkreis zu nutzen. "Nur eine entsprechend hohe Impfquote kann mit gewährleisten, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitswesens kommt", betont Schrell.

So erfahren die Kreiskliniken derzeit eine hohe Auslastung durch zahlreiche Covid-19-Patienten, die auf der Normalstation betreut werden. Dies führt leider unverändert dazu, dass chirurgische und orthopädische Operationen teilweise nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Die Impfangebote können tagesaktuell auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-dillingen.de abgerufen werden. (pm)