26. April 2022, 14:39

Lockerung der Corona-Maßnahmen im Landratsamt

Bild: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Ab dem 01. Mai entfallen auch im Landratsamt Dillingen die 3G-Zugangsbeschränkungen. Jedoch besteht bis auf Weiteres für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen FFP2-Maskenpflicht

Aufgrund der Lockerungen auf Bundes- und Landesebene passt das Landratsamt die Zutrittsregelungen zu seinen Dienstgebäuden ab 01. Mai 2022 an. Danach entfällt ab diesem Zeitpunkt die 3G-Zugangsbeschränkung. Somit erhalten Besucher*innen auch ohne Nachweis einer vollständigen Coronaschutzimpfung, einer überstandenen Infektion (Genesung) oder eines gültigen negativen Schnelltests Zutritt. Allerdings besteht bis auf Weiteres zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Auch hält das Landratsamt weiterhin an der Terminvereinbarung fest. So ist es vor Besuch des Landratsamtes erforderlich, einen Termin mit dem zuständigen Fachbereich zu vereinbaren. Zur Terminvereinbarung finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de/Aufgaben die Ansprechpartner*innen zu den jeweiligen Aufgaben. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger über die zentrale Telefonnummer 09071 / 510 zum zuständigen Fachbereich verbinden lassen. In Angelegenheiten, die keine persönliche Vorsprache erfordern, wird gebeten, das Onlineangebot zu nutzen bzw. Unterlagen auf dem Postweg oder auf elektronischem Weg dem Landratsamt zukommen zu lassen. (pm)