27. Mai 2022, 11:06

Diese Corona-Regeln gelten ab dem 28. Mai

Symbolbild Bild: pixabay
Die Bayerische Staatsregierung hat erneut die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Diese Erleichterungen und Regeln gelten ab dem 28. Mai 2022 im Landkreis Dillingen.

Aufgrund der aktuell weiterhin relativ hohen Infektionszahlen im gesamten Freistaat hat die Bayerische Staatsregierung die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 25.06.2022 verlängert. Gleichzeitig wurden in Anbetracht der signifikant gesunkenen Infektionszahlen in Bezug auf die Maskenpflicht Erleichterungen beschlossen.

So gilt unter anderem für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und andere vulnerable Erleichterungen ab Samstag, den 28. Mai 2022, nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) statt einer FFP2-Maske. Diese Lockerung erfasst neben den vorstehend genannten Einrichtungen alle Bereiche, in denen bisher die FFP2-Maskenpflicht gegolten hat - mit Ausnahme der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs Bayerns. Dort gilt zum Schutz vor Corona-Infektionen für Fahrgäste weiter eine FFP2-Maskenpflicht. (pm)