4. März 2022, 10:29

Covid-19: Diese Regeln gelten ab dem 4. März

Symbolbild Bild: pixabay
Die Bayerische Staatsregierung hat am 2. März erneut die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Diese Erleichterungen gelten demnach ab dem 04.03.2022 im Landkreis Dillingen.

Aufgrund der Beschlüsse im Ministerrat vom 02.03.2022 hat die Bayerische Staatsregierung die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) geändert. Im Landkreis Dillingen a. d. Donau gelten deshalb seit dem 04.03.2022 (00:00 Uhr) folgende Erleichterungen.

Gastronomie und Beherbung

Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G die 3G-Regel mit den in der Verordnung näher definierten Vorgaben und Ausnahmen. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

Clubs und Diskotheken

Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen unter den Bedingungen von 2G plus mit den in der Verordnung näher definierten Vorgaben und Ausnahmen öffnen. In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht. Kapazitätsbeschränkungen
Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese einheitlich 75 Prozent der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt jedoch unverändert.

Schulen

In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Landrat Leo Schrell betrachtet die neuerlichen Lockerungen der Staatsregierung als weiteren Schritt in Richtung Normalisierung des öffentlichen Lebens. Aufgrund der aktuell weiterhin sehr hohen Infektionszahlen im Landkreis mahnt der Landrat jedoch weiterhin zu Vorsicht und Umsicht, vor allem zur Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln. Daneben ruft der Landrat zum wiederholten Male die Bevölkerung auf, die Impfangebote im Landkreis in Anspruch zu nehmen. "Denn nur eine Steigerung der Impf-quote öffnet letztlich den Weg aus der Pandemie", betont der Landrat und verweist auf den nunmehr zur Verfügung stehenden Impfstoff von Novavax. Sobald dieser für impfwillige Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten verimpft wurde, werde dieser auch der Bevölkerung zur Verfügung stehen. (pm)