17. Mai 2022, 15:10

Voraussetzungen für die Teilnahme zur Landrats-Stichwahl

Bild: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Nachdem in den vergangenen Tagen einige Bürgeranfragen eingegangen sind, gibt das Landratsamt jetzt bekannt, dass für die Teilnahme an der Stichwahl lediglich der Eintrag im Wählerverzeichnis notwendig ist.

Um an der Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Dillingen a. d. Donau am 29. Mai 2022 teilnehmen zu können, ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Wohnsitzgemeinde die einzige und entscheidende Voraussetzung. Zu dieser Klarstellung sieht sich das Landratsamt aufgrund einzelner Bürgeranfragen veranlasst. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die Landratswahl am 15.05.2022 stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Vorlage der Wahlbenachrichtigung nicht zwingend notwendig

Um im Wahllokal seine Stimme abgeben zu können, genügt es, wenn die Wählerinnen und Wähler ihre Identität durch ein amtliches Ausweispapier (z.B. Personalausweis oder Führerschein) nachweisen können. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend notwendig. Maßgeblich ist der Eintrag im Wählerverzeichnis. Allen, die bereits bei der Landratswahl vorsorglich einen Wahlschein für eine eventuelle Stichwahl beantragt haben, werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Sofern die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl übersehen wurde, kann der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen formlos schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Möglich ist also auch eine Antragstellung durch Telefax, einfache E-Mail oder Zugriff auf ein Internetformular der Gemeinde. Antragsteller müssen ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angeben. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings ausgeschlossen.

Briefwahl auch für Stichwahl möglich

Auch der auf die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Antrag oder das Formular, das zusammen mit den Briefwahlunterlagen für die erste Wahl übersandt wurde, können dazu verwendet werden. Reguläres Ende der Antragsfrist ist Freitag, der 27.05.2022, 15:00 Uhr. In bestimmten Fällen, insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Wahlscheine bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr beantragt werden. Wahlbriefe müssen bei der Gemeindeverwaltung, die den Wahlschein ausgestellt hat, bis zum Ende der Abstimmungszeit um 18:00 Uhr eingehen. (pm)