9. Februar 2022, 13:07

Covid-19: Diese Regeln gelten ab dem 9. Februar

Symbolbild Bild: pixabay
Die Bayerische Staatsregierung hat am 8. Februar erneut die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Diese Erleichterungen gelten ab dem 09.02.2022 im Landkreis Dillingen.

Aufgrund der Beschlüsse im Ministerrat vom 08.02.2022 hat die Bayerische Staatsregierung die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) geändert. Im Landkreis Dillingen a. d. Donau gelten deshalb seit dem 09.02.2022 (00:00 Uhr) folgende Erleichterungen:

Sport-, Kultur- und sonstige Veranstaltungen

  • Die Kapazitätsbeschränkungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige    
    Veranstaltungen (insbesondere Sport) werden angepasst. Die Kapazität darf bis zu 50 Prozent ausgelastet werden, im Kulturbereich (Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen und Kinos) bis zu 75 Prozent. Es gilt jedoch eine allgemeine Personenobergrenze von 15.000 Personen.
  • Die bestehenden Zugangsregelungen (2G plus) und FFP-2-Maskenpflicht bleiben bestehen und wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstandes empfohlen.

Messen

  • Die tägliche Besucherobergrenze wird von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.

Bäder/Thermen und Saunen

  • Diese sind unter den Bedingungen von 2G zugänglich.

Körpernahe Dienstleistungen

  • Diese sind unter den Bedingungen von 3G zugänglich und die bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.  

Gastronomie

  • Die auf 22:00 Uhr festgesetzte Sperrstunde entfällt.

Kindertagesbetreuung

  • Analog zum Schulbereich ist auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalles in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis zu erbringen. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.

Regionale Hotspotregelung

  • Die in der 15. BayIfSMV vorgesehene Verschärfung für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 (landkreisbezogener Lockdown) bleibt bis einschließlich 23. Februar ausgesetzt.

Landrat Leo Schrell bittet trotz der aktuellen Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, weiterhin die notwendige Umsicht und Vorsicht in Bezug auf potenzielle Ansteckungsgefahren walten zulassen und insbesondere die Regelungen zur Kontaktbeschränkung und zum Tragen der FFP-2-Maske weiterhin einzuhalten. "Die durch die Omikron-Variante verursachte aktuelle 7-Tages-Indzidenz zeigt derzeit einen stabilen Verlauf auf hohem Niveau. Aufgrund der damit verbundenen Vielzahl von Infizierten und der leichten Übertragbarkeit von Omikron ist die Kontaktbeschränkung und das konsequente Tragen einer FFP-2-Maske weiterhin notwendig, um sich vor Ansteckung zu schützen", betont Schrell.

Daneben sei die Impfung, unverändert ein Garant dafür, im Falle einer Ansteckung das Risiko eines schweren Verlaufs zu minimieren. Nachdem demnächst auch der Impfstoff Novavax vorrangig an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten angeboten werde hofft Schrell, dass sich auch aus diesem Personenkreis bisher Unentschlossene für eine Impfung entscheiden und sich damit solidarisch verhalten. (pm)