14. Januar 2022, 13:03

Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale muss bis 1. März gestellt werden

Symbolbild Bild: pixabay
Die Vereinspauschale stellt in der aktuellen Zeit eine wichtige finanzielle Unterstützung für Vereine dar. Deshalb weißt das LRA daraufhin, dass diesbezüglich sämtliche Unterlagen bis 1. März eingereicht werden müssen.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) wurde um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 verlängert. 

Antrag muss bis 01. März eingereicht sein

Über dieses Programm gewährt der Freistaat Bayern insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale. Diese ist grundsätzlich bis zum Dienstag, 01. März 2022 beim Landratsamt zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Deshalb weist Landrat Leo Schrell die anspruchsberechtigten Vereine auf die Möglichkeit der Förderung und die Einhaltung der Antragsfrist hin. Für die Einhaltung des Stichtags ist das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 01. März 2022 beim Landratsamt eingegangen sein oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister - dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg -  abgeben worden sein muss.

Landratsamt geht nicht von Normalbetrieb in Sportvereinen aus

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle Angaben und Anlagen enthalten. Dies betrifft insbesondere auch die zu berücksichtigenden Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die zum Stichtag im Original vorliegen bzw. abgegeben werden müssen. Mit Blick auf die Corona-Pandemie sind einige Besonderheiten zu beachten. So war der Sportbetrieb der Vereine auch im Jahr 2021 mit Corona bedingten Einschränkungen verbunden. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist auch für die kommenden Monate nicht von einem Normalbetrieb auszugehen. Daher berücksichtigt das Landratsamt die im letzten Jahr erlassenen Ausnahmegenehmigungen zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile auch bei der Gewährung der Vereinspauschale 2022. Dies betrifft insbesondere das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 Prozent, das Beitragsaufkommen sowie die Anrechnung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind.

Benötigte Formulare online abrufbar

Das Landratsamt wird in den nächsten Tagen alle Vereinen, die im vergangenen Jahr eine Förderung erhalten haben, die Antragsunterlagen zugleiten und im Detail über die geltende Rechtslage informieren. Die Vereinspauschale stellt nach Meinung des Landrats gerade in Zeiten der Corona-Pandemie eine wichtige Unterstützung der Vereine dar. Neben der vom Freistaat Bayern gewährten Vereinspauschale wendet der Landkreis deshalb zusätzlich aus Mitteln der Sportförderung jährlich rund 32.000 Euro für denselben Zweck auf.

Das Antragsformular wird mit der Liste anerkannter Trainer- und Übungsleiterlizenzen zudem zeitnah auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-dillingen.de zum Ausfüllen und Ausdrucken unter der Rubrik "Landkreis & Bürgerservice" unter "Landratsamt" – "Formulare" – "Vereinspauschale" eingestellt. Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind beim Landratsamt (Stephanie Berthold, Telefon 09071 / 51236,  E-Mail: Stephanie.Berthold@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 125, 1. Stock) erhältlich. (pm)