27. Januar 2022, 14:15

Covid 19 - Diese Erleichterungen gelten ab dem 27. Januar

Symbolbild Bild: pixabay
Ab dem 27. Januar gelten auch im Landkreis Dillingen Erleichterungen bezüglich der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Was jetzt wichtig ist.

Aufgrund der Beschlüsse im Ministerrat vom 25.01.2022 hat die Bayerische Staatsregierung die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) geändert. Im Landkreis Dillingen a. d. Donau gelten deshalb seit dem 27.01.2022 (00:00 Uhr) folgende Erleichterungen:

Kultur-, Sport und sonstige Veranstaltungen

  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur-, Sport- und vergleichbare Veranstaltungen werden angepasst. Die Kapazität darf, vorbehaltlich einer auf Abstandswahrung ausgelegten Sitzplatzbelegung, künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden.
  • Bei großen überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Veranstaltungen können Zuschauerkapazitäten bis zu 25 Prozent genutzt werden. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern auf festen Sitzplätzen.

Jugendarbeit

  • Mit Blick auf enge Kontrollpraxis an den Schulen können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell auch ohne Impfung oder weiteren Test zur außerschulischen Bildung im Rahmen der Jugendarbeit zugelassen werden.

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr

  • Die bisher aufgrund einer Entscheidung des BayVGH ausgesetzte Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte wird nunmehr aufgehoben. Es gilt jedoch weiterhin für Kunden eine strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel)

Prüfungen, Meisterkurse und Fahrschulbereich

  • Diese sind nunmehr nach 3G zugänglich.

PCR-Test

  • Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.

Regionale Hotspotregelung

  • Die in der 15. BayIfSMV vorgesehene Verschärfung für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 (landkreisbezogener Lockdown) bleibt bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.

Landrat Leo Schrell verknüpft mit den aktuellen Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen die Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, weiterhin alle "Corona-Regeln" und insbesondere die Regelungen zur Kontaktbeschränkung und zum Tragen der FFP-2-Maske unbedingt einzuhalten. "Nachdem durch die Omikron-Variante aktuell Fallzahlen in bisher ungeahnter Höhe auftreten und mit weiter rasant steigenden Infektionszahlen gerechnet werden muss, ist die Kontaktbeschränkung und die FFP-2-Maske für den Einzelnen nach wie vor ein probates Mittel, um sich vor Ansteckung zu schützen. Daneben sollten alle Personen, die noch nicht oder nur ein oder zwei Mal geimpft sind, baldmöglichst bei ihrem Hausarzt oder beim Impfzentrum einen Termin für die Auffrischimpfung (sog. Boosterung) vereinbaren, um im Falle einer Ansteckung das Risiko eines schweren Verlaufs zu minimieren", betont der Landrat. (pm)